Unsere Leistung hilft jungen Personen (z. B. Jugendliche), die aufgrund ihrer Lebensumstände einen Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufweisen und bei denen ein Förderbedarf festgestellt wurde.
Der Erziehungsbeistand ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 30 SGB VIII.
Mit Hilfe dem Erziehunsgbeistand werden junge Menschen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung befähigt. Dabei steht die Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Berücksichtigung des sozialen Umfeldes im Vordergrund.
Darüber hinaus setzt der Erziehungsbeistand Hilfsangebote zur Wiederherstellung tragfähiger Beziehungen innerhalb des Familiensystems um.
Die Rückkopplung des Gesamtprozesses erfolgt über eine intensive Elternarbeit.
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