Diese Unterstützung richtet sich an junge Menschen im Alter von 18 bis höchstens 21 Jahren, die auf dem Weg in die Selbstständigkeit besondere Unterstützung benötigen. Unser Ziel ist es, jungen Erwachsenen in dieser entscheidenden Lebensphase zur Seite zu stehen und sie in ihrer persönlichen, beruflichen und sozialen Entwicklung zu fördern. Die Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) bildet die Rechtsgrundlage unserer Angebote. Sie ermöglicht es uns, individuell zugeschnittene Unterstützungsleistungen anzubieten, die jungen Menschen dabei helfen, ihre Lebenssituation zu verbessern und eigenverantwortlich zu gestalten.
Die Grundlagen der Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) basieren auf mehreren zentralen Prinzipien und rechtlichen Rahmenbedingungen:
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